Herzlich Willkommen
& schön, dass Du hier bist.
Du bist dem Führerschein einen Schritt näher!
Auf dieser Seite findest Du alle Infos, die Du benötigst, um Dich anzumelden und den Führerschein bei mir – Theo – zu beginnen .
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Man kann den Preis für einen Führerschein nicht im Voraus bestimmen. Der Preis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Nicht nur die Anzahl der Fahrstunden ist da entscheidend, denn es entstehen zusätzliche Kosten durch Verwaltungsbehörden, den Sehtest oder den „Erste-Hilfe-Kurs“.
Für die jeweiligen Führerscheinklassen gibt es Festpreise für Fahrstunden und Grundbetrag. Auf Anfrage nennen wir Dir diese Preise gern.
Ab 17 (Begleitetes Fahren)
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als neun Sitzplätze inklusive dem Führersitz.
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg dürfen nur mitgeführt werden, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Ab 17 (Begleitetes Fahren)
Klasse B erforderlich
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Ab 17 (Begleitetes Fahren)
Klasse B erforderlich
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Ab 25
Klasse B erforderlich seit mindestens 5 Jahren
Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit dem Autoführerschein.
Es muss eine Theoretische und Praktische Ausbildung in einer Fahrschule
von einem Mindestumfang von 9 x 90 Minuten absolviert werden.
Ab 15
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h betragen darf.
Ab 16
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Ab 16
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.
Und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Ab 18
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Bei zweijährigem Vorbesitz von der Klasse A1 kann nach einer gründlichen Vorbereitung die praktische Prüfung abgelegt werden.
Ab 20 bei Vorbesitz von A2 ist eine Aufstiegsprüfung möglich
Ab 21 bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen
Ab 24 bei Direkteinstieg
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Ab 21
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Informationen auf Anfrage
Ab 21
Klasse C erforderlich
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Ab 16 mit 40 km/h
Ab 18 mit 60 Km/h
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen von nicht mehr als 40 km/h. Jeweils zu Verwendung für Land oder Forstwirtschaft (jeweils auch mit Anhängern).
Donnerstag
18.00 bis 21:00 Uhr
Hachenburger Straße 8, Weitefeld
Dies ist die Unterrichtszeit für die Klasse B.
Zusatzunterricht für andere Klassen findet nach Absprache statt.
Klasse | Grundstoff | Zusatzstoff |
B | 12 | 2 |
A1, A2, A | 12 | 4 |
AM | 12 | 2 |
T | 12 | 6 |
Klasse | Grundstoff | Zusatzstoff |
B | 6 | 2 |
A1, A2, A | 6 | 4 |
AM | 6 | 2 |
C | 6 | 10 bei Vorbesitz B |
CE | 6 | 4 bei Vorbesitz C |
Anmelden kannst Du dich entweder telefonisch, im Unterricht oder direkt hier.
Indem Du das Anmeldeformular ausdruckst und uns zukommen lässt oder es ausgefüllt im Emailanhang an uns sendest.
Außerdem müssen die aufgelisteten Dokumente vorgelegt werden.
Daraufhin werden wir einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis erstellen. Dieser Antrag muss von Dir unterschrieben werden.
Und dann kann es auch schon losgehen!
Nach der Schule habe ich zunächst eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker absolviert. In diesem Beruf habe ich neun Jahre gearbeitet, bis ich 1991 die Prüfung zum Kfz-Meister abgelegt habe. Danach habe ich acht Jahre als Werkstattleiter gearbeitet.
Auf der Suche nach neuen Herausforderungen und aus dem Interesse heraus direkt mit Menschen zu arbeiten, entschloss ich mich 1999 Fahrlehrer zu werden. Zunächst arbeitete ich fünf Jahre lang als Angestellter der Fahrschule Kapp. Seit 2005 habe ich die Zweigstelle in Weitefeld als selbstständiger Fahrlehrer übernommen.
Seit 1988 bin ich glücklich verheiratet und habe zwei erwachsene Töchter. Ich gehe gern wandern und entspanne am liebsten in Südfrankreich.
Mithilfe dieses Formulars oder gerne auch per Whatsapp!